MASSEN- bzw. VOLUMENBERECHNUNGEN n. REB VB 22.013
Seit einiger Zeit ist vermehrt festzustellen, dass sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren beschließen, das Volumen des Erdaushubes berechnen zu lassen. Bedingt durch die sehr teuer gewordenen Deponiegebühren, die Belastung des Aushubmaterials und des kontaminierten Erdreichs sind die Kosten für die Entsorgung enorm gestiegen. Die Abrechnung des tatsächlichen Volumens basiert meist auf Tonnagen oder Kubikmeter. Somit kann ein verlässliches Aufmaß vor und nach dem Abtrag die Abrechnung zwischen Erdbauer und Bauherrn in ein vertrauenswürdiges Verhältnis bringen.
Der Zustand der Geländeoberfläche sollte vor dem Beginn der Aushubarbeiten topografisch aufgemessen werden. Somit lassen sich Bruchkanten (Böschungen) definieren, die letztlich auf die Genauigkeit des Ergebnisses einen wesentlichen Einfluss haben. Konstruierte bzw. angenommene Höhen des Urgeländes sind unzuverlässig und führen zu ungenauen Ergebnissen. Das Volumen des Humus kann ggf. über eine konstante Höhe und Fläche berechnet werden. Dieses Volumen kann vom Gesamtvolumen in Abzug gebracht werden. Belastetes Aushubmaterial wird oft seitlich gelagert. Es kann dadurch separat aufgemessen und berechnet werden. Nach Abschluss des gesamten Aushubes kann das Gesamtvolumen mit einer Aufnahme der Baugrubensohle ermittelt werden. Als anerkannte Abrechnungsmethode hat sich die Berechnung nach REB VB 22.013 verbreitet. D. h., das Volumen wird in kleine 3D Dreiecksprismen über einem einheitlichen Abrechnungshorizont aufgeteilt und die Summe der Einzelvolumen zusammengezählt. Dies geschieht stets vor und nach einer Veränderung. Die Differenz der Gesamtvolumen ergibt das Ergebnis.
Einige Bauunternehmen lassen sich die Massen der Auffüllungen mit Recyclingmaterial berechnen.
Für ein größeres Kies- u. Betonwerk in der Region wird die Sohle des Baggersees alljährlich mit einem Boot, ausgestattet mit Echolot und GPS, topografisch aufgenommen. Die Veränderungen werden verglichen und das Ergebnis den Verpächtern vorgelegt. Aufgrund dieser Messungen und Berechnungen kann der Betreiber das jährlich entnommene Volumen mit den Verpächtern abrechnen.