Um einen vollumfänglichen Service der Vermessung liefern zu können, organisiert das Büro sämtliche Vorbereitungen, um eine anstehende Katastervermessung vollumfänglich abzuwickeln. Diese Vermessungsleistungen sind gewöhnlich den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) vorbehalten. Das IB Weber beauftragt einen qualifizierten ÖbVI seiner Wahl, der nicht im Wettbewerb mit dem eigenen Büro steht. Um dem eigenen Kunden ein Höchstmaß an Vertrauen in die Leistungen zweier Büros zu geben, betreut der Büroinhaber jedes dieser Projekte persönlich.
Zum Leistungsumfang der Katastervermessungen gehören die Grundstücksteilungen, Grenzwiederherstellungen (Grenzfeststellungen), die Gebäudeaufnahmen in das Liegenschaftskataster, Straßenschlussvermessungen und die Baulandumlegungen.
Der Begriff Flurstücksteilung entspricht dem der Grundstücksteilung. In der Vermessung wird anstatt des Begriffs „Grundstück“ meist auch die Bezeichnung „Flurstück“ verwandt.