Unter dem Begriff der Entwurfsvermessung verstehen wir sämtliche Leistungen der Vermessung, die zur Planung eines Gebäudes, Bauwerks oder zum Entwurf einer Infrastrukturmaßnahme benötigt werden. Hierzu gehören die topografischen Bestandsaufnahmen mit NN – Höhen und die Erfassung aller planungsrelevanten Daten oberhalb und unterhalb der Erdoberfläche (Kanalisationen, Wasserleitungen, Kabel und sonstige Leitungen). Mit Hilfe dieser Aufnahmen kann ein digitales Geländemodell (DGM) erstellt werden, aus dem wiederum Geländeschnitte (Profile) generiert werden. Eine topografische Bestandsaufnahme kann andererseits als Grundlage für eine spätere Erdmassenberechnung dienen.
...Zu diesem Thema zählen wir ebenfalls die Bestimmung der Firsthöhen und der baurechtlich wichtigen Traufhöhen (Höhe Schnittpunkt Gebäudeeck / Oberkante Dachhaut). Die Feststellung dieser Höhen wird oft von den Baurechtsbehörden zur Beurteilung eines Bauvorhabens n. § 34 LBO B.-W. verlangt. Gefordert werden diese Höhen auch an den Rändern von neuen Bebauungsplänen, um die Anpassung an die vorhandenen Strukturen beurteilen zu können. Neuerdings werden von den Behörden Systemschnitte mit der Projektion auf die Straßenachse verlangt.
Zu den Leistungen der Entwurfsvermessung gehören auch die Fertigung der Lagepläne nach § 4 LBO VVO B.-W. Diese bestehen aus einem Schriftlichen– und einem Zeichnerischen Teil. Im Schriftlichen Teil werden Angaben zur Bauherrschaft, zum Eigentümer, zum Baugrundstück und, sofern erhältlich, Angaben über Nachbareigentümer mit Anschrift gemacht. Ferner sind die baurechtlich wichtigen Eintragungen über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aus dem Grundbuch und dem Baulastenverzeichnis einzutragen. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, so sind dessen relevanten Daten festzuhalten. Außerdem muss die Beanspruchung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl berechnet bzw. nachgewiesen werden. Im Zeichnerischen Teil werden in einem Übersichtsplan (Maßstab 1:500 oder 1:1.000) die Lage des Baugrundstücks und die aus dem Bebauungsplan (BPL) geltenden Festlegungen für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke eingetragen. In einem sogenannten Detailplan sind die Grenzabstände sowie die Gebäudeabmessungen dargestellt. Den Nachweis zur Berechnung der relevanten Abstandsflächen und deren flächenhaften Ausdehnung werden im Abstandsflächenplan geführt. Beispiele ersehen Sie in den nachstehenden Dateien.
Zur Entwurfsvermessung gehörend betrachten wir auch die notwendigen Vermessungsarbeiten für den Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung der Geländeveränderungen im Außenbereich gem. § 58 LBO und § 24 Abs. 1. NatSchG. Veränderungen durch Auffüllung oder Abgrabung, insbesondere bei Rebflächen, müssen durch eine topografische Bestandsaufnahme mit Geländeschnitten und Massenberechnungen nachgewiesen werden. Den benötigten Leistungsumfang wird vom IB Weber schon seit einigen Jahren in Kooperation mit dem Antragsteller vollumfänglich erbracht.