Zur Bauvermessung gehörend verstehen wir Vermessungsarbeiten, die zur Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Dies sind z. B. Grobabsteckungen von Baugruben oder Absteckungen, die zum Abtrag von Erdreich benötigt werden. Dazu gehört meistens die Höhenangabe einer Bezugshöhe ± 0,00 (Fußbodenhöhe) oder einer NN – Höhe. Im Absteckplan werden Absteckpunkte und Lage der Höhenangaben dokumentiert.
Abgesteckt werden auch Kanalleitungen oder sonstige Leitungstraßen zur Bauausführung. Alle Absteckungspunkte sowie die Lage der Höhenangabe werden im Absteckplan dargestellt.
...Ein wesentlicher Teil der Bauvermessung stellt die Übertragung der Projektgeometrien von der Planung in die Örtlichkeit dar. Der Anspruch an die geforderte Genauigkeit bestimmt letztlich den Aufwand sowie die Art und Weise der Markierungen. Oft werden diese Geometrien auf sogenannte Schnurgerüste übertragen. Man spricht heute noch vom „Einschneiden“ eines Schnurgerüstes, da früher eine Kerbe zur Aufhängung der Schnur oder des Drahtes in das Brett geschnitten wurde. Heutzutage werden dazu hauptsächlich Stahlstifte oder Nägel eingeschlagen. Es gibt aber Baustellen, auf die aus Platzgründen keine Schnurgerüste gestellt werden. Hier werden Strichmarkierungen an Wänden, Stahlnägel in gebohrte Löcher, in Randsteine oder in Beton gedübelt eingeschlagen. Bei großen Wohngebäuden, Industrie- und Gewerbehallen wird häufig die Angabe von Zwischenachsen gefordert. Alle abgesteckten Punkte werden zu unserer Sicherheit nach Lage und bei Bedarf mit ihrer Höhe gespeichert. Somit kann, egal was auf der Baustelle passiert, die Absteckungsgenauigkeit bzw. die Richtigkeit der Absteckungen jederzeit nachgewiesen werden. Sämtliche Messungen (Messprotokolle) liegen stets in gedruckter Form vor.
Zusätzlich werden zu jeder Absteckung Lagepläne mit dem Eintrag der Lagebestimmung des Objektes gefertigt. In diesen Plänen werden Grenzabstände, Abstände zu anderen Gebäuden und Höhenangaben nachgewiesen. Für Gebäude, bei denen eine Baugenehmigung beantragt wurde, wird eine sogenannte „Baufluchtbescheinigung“ ausgestellt. Die Vorlage dieser Bescheinigung mit dem Einmessungsplan ist bei vielen Baurechtsbehörden Voraussetzung zur Erteilung der Baufreigabe.
Nach Fertigstellung des Rohbaus wird von einigen Auftraggebern die Angabe von Meterrissen verlangt. Das IB Weber empfiehlt zunächst die Kontrolle des Rohfußbodens auf dessen horizontalen Lage, um den Bodenaufbau besser beurteilen zu können. Die Meterrissmarken werden in der Nähe von Treppenhäusern oder Aufzugsschächten angebracht. Ansonsten ist ihre Lage mit der Bauleitung abzusprechen. Die Markierungen tragen die Aufschrift mit der Höhe über RFB, selten über FFB. Damit die am Innenausbau beteiligten Firmen die Angaben finden, wird teilweise die Lage der Marken in die Grundrisspläne eingetragen.
Weitere baubegleitende Vermessungen werden je nach Anforderung an die Genauigkeiten beauftragt. Dies können z. B. die Angaben von Senkrechten an den Außenwänden zur Montage von Fassadenelementen oder Konsolen sein. Das IB Weber hat an einem 19-stockwerkhohen Hotel in Lörrach an allen 4 Seiten jeweils 2 Senkrechte mit Millimetergenauigkeit für den Fassadenbauer angetragen. Bei anderen Gebäuden (Vitra VSL – Factory) wurden die vorhandenen Öffnungen und Fenster eingemessen, um die Außenhülle verlässlich produzieren zu können. Diese Aufgaben können auch dem Themenbereich der Ingenieurvermessung zugeordnet werden.
Zur Bauvermessung mögen weitere Aufgaben der Vermessung gehören, die hier nicht vollumfänglich zu beschreiben sind.