Bedingt durch die Aufgaben im Bereich der digitalen Gebäudebestandsaufnahmen wurden in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zur Erstellung von Unterlagen zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung an das Büro gestellt.
Nachdem man im Bekanntenkreis einige wenige Projekte zur Zufriedenheit der Antragsteller und der Baurechtsbehörden bearbeitet hatte, wurde die Nachfrage immer größer. Hinzu kommt inzwischen der geänderte politische Wille, die Innenstädte und Dörfer zu verdichten. Bauplätze auf der „grünen Wiese“ sind kaum noch erhältlich und von den Beziehern niedriger Einkommen nicht mehr bezahlbar. Die Konsequenz daraus ist die inzwischen enorm gestiegene Anzahl von Bauanträgen an Bestandsgebäuden.
Um ein elterliches Grundvermögen nicht zu belasten, strebt man daher die Gründung von Wohnungseigentum an. Bauwillige Nachkommen benötigen demzufolge zur Kreditaufnahme ein eigenes Vermögen, das im Grundbuch gesichert werden kann. Dazu bedarf es jedoch einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baurechtsbehörde und einer Teilungserklärung bei einem Notar.
Das IB Weber verfügt mittlerweile über die notwendigen Erfahrungen und berät die betroffenen Parteien in bestmöglichem Wissen.